Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg! Ob es um eine Erbschaft, einen Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine Teilungsversteigerung von Immobilien im Nachlass geht - das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet.
Fragen Sie sich, was zu tun ist, wenn Sie geerbt haben, sogar Post vom Nachlassgericht bekommen haben? Wie kommen Sie aus einer Erbengemeinschaft raus? Wie machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch oder Ihren Vermächtnisanspruch richtig und vollständig geltend? Welche Folgen hat eine Testamentsvollstreckung?
Der Gründer unserer Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, ist Fachanwalt für Erbrecht. Zugleich darf er, aufgrund seiner herausragenden erbrechtlichen Kenntnisse und Qualifikationen, die Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" führen. Damit vertritt Rechtsanwalt Dr. Flegl Sie im Erbrecht optimal!
Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Experte für Erbangelegenheiten, berät Sie kompetent in allen Fragen, die eine Erbschaft mit sich bringt:
Wenn Sie auf der Internetseite der für uns zuständigen Rechtsanwaltskammer Stuttgart nachschauen, werden Sie festellen, dass für die Verleihung und das dauerhafte Führen des erbrechtlichen Fachanwaltstitels sehr umfangreiche und vielfältige
vonnöten sind. All dies hat Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl der Anwaltskammer gemäß § 14f Fachanwaltsordnung (FAO) nachgewiesen. Inzwischen verfügt unser Anwalt über einen Erfahrungsschatz aus mehr als 1.000 Erbfällen (Beratung und Vertretung)!
Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl ist als Fachanwalt im Erbrecht erfahren und spezialisiert!
In unserer Anwaltskanzlei in Leonberg beraten und vertreten wir Sie insbesondere zu diesen erbrechtlichen Themen:
Dabei beachtet unser Rechtsanwalt auch die Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.
In einem Erbfall ist häufig auch das Familienrecht zu kennen und zu beachten.
Weiterhin hat Rechtsanwalt Dr. Flegl sein Wissen zur Vollstreckung von Testamenten und Erbverträgen bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) stark vertieft und praktisch angewendet. Er darf sich demgemäß als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" bezeichnen.
Auch hierfür sind sehr erhebliche theoretische Fachkenntnisse und Fortbildungspflichten von unserem Anwalt einzuhalten, die er der AGT nachgewiesen hat.
Das Rechtsgebiet Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, wie auch eine Internetseite des Bundesjustizministeriums zeigt. Nach einem Todesfall steht man meistens vor sehr schwierigen Entscheidungen, wenn man in einem Testament durch letzten Willen als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde oder auch "nur" pflichtteilsberechtigt ist.
Problematisch für die meisten Erben ist nur, dass sie nicht wissen, was am besten mit einer Erbschaft zu tun ist. Sie machen dann häufig Fehler. Gut beraten und vertreten können Sie diese Fehler allerdings vermeiden.
Wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob Sie das Ihnen letztwillig Versprochene annehmen sollen oder wie Sie sich nun am Besten verhalten können, dann hilft Ihnen unser Rechtsanwalt durch eine Beratung zum geltenden Recht und zur weiteren Vorgehensweise weiter. Damit kommen Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter zu Ihrem Recht.
Sorgen Sie sich im Falle einer Erbschaft nicht. Gehen wir es zielstrebig an!
Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir in unserer Kanzlei kein Testament und auch keinen Erbvertrag gestalten. Wir verstehen uns, sowohl in der Beratung als auch in der Vertretung, als Interessenvertreter von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern.
Eine Erbschaft bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem das Vermögen einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere andere Personen übergeht, die als Erben benannt sind. Dieser Übergang des Vermögens erfolgt gemäß den Regelungen des Erbrechts, die in jedem Land unterschiedlich sein können. In der Regel gibt es gesetzliche Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge erben, und testamentarische Erben, die durch ein vom Erblasser hinterlassenes Testament bestimmt werden.
Die Erbschaft umfasst nicht nur materielle Güter wie Geld, Immobilien und Wertgegenstände, sondern auch Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Die Erben treten somit in die Rechtsposition des Erblassers ein und übernehmen sowohl sein Vermögen als auch seine Verpflichtungen.
Die Abwicklung einer Erbschaft kann komplex sein und erfordert oft die Unterstützung eines Notars oder Rechtsanwalts, insbesondere wenn Streitigkeiten unter den Erben auftreten oder wenn das Erbe steuerliche Fragen aufwirft. Es ist wichtig, dass die Erben ihre Rechte und Pflichten kennen, um die Erbschaft ordnungsgemäß zu regeln und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein wichtiger rechtlicher Anspruch, der im deutschen Erbrecht verankert ist. Er gewährt bestimmten Personen, in der Regel den gesetzlichen Erben, auch dann einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Dieser Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden.
Um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, müssen die gesetzlichen Erben innerhalb einer festgelegten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls beim Nachlassgericht einen entsprechenden Antrag stellen. Der Pflichtteilsberechtigte hat dann Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie auf eine angemessene Auszahlung seines Pflichtteils. Diese kann in Form von Geld oder Sachwerten erfolgen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Pflichtteilsanspruch nicht greift, beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte schwerwiegende Straftaten gegen den Erblasser begangen hat oder wenn der Erblasser sein Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen hat, um den Pflichtteilsanspruch zu umgehen.
Insgesamt dient der Pflichtteilsanspruch dazu, sicherzustellen, dass auch enterbte Personen einen angemessenen Teil des Nachlasses erhalten und somit vor einer vollständigen Enterbung geschützt werden.
Ein Vermächtnisanspruch ist eine Verfügung von Todes wegen, bei der eine Person, der sogenannte Vermächtnisnehmer, einen konkreten Vermögensvorteil aus dem Nachlass des Erblassers erhält. Im Gegensatz zur Erbfolge, bei der der Erbe das gesamte Vermögen des Verstorbenen übernimmt, erhält der Vermächtnisnehmer lediglich einen bestimmten Geldbetrag, einen Gegenstand oder ein sonstiges Recht aus dem Nachlass.
Der Vermächtnisanspruch kann durch Testament oder Erbvertrag festgelegt werden und ist rechtlich verbindlich. Der Vermächtnisnehmer hat das Recht, sein Vermächtnis einzufordern, sobald der Erbfall eintritt. Anders als beim Pflichtteilsanspruch, der den gesetzlichen Erben zusteht, können Vermächtnisnehmer auch Personen sein, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören.
Es ist wichtig zu beachten, dass Vermächtnisansprüche vorrangig bedient werden müssen, bevor die gesetzlichen Erben ihren Erbteil erhalten. Dies bedeutet, dass Vermächtnisnehmer auch dann bedient werden müssen, wenn dies dazu führt, dass den gesetzlichen Erben weniger verbleibt. Die Abwicklung von Vermächtnisansprüchen erfolgt in der Regel durch den Testamentsvollstrecker oder den Erben in Absprache mit dem Nachlassgericht.
Die Testamentsvollstreckung ist ein Verfahren, das nach dem Tod einer Person gemäß den Anweisungen ihres Testaments durchgeführt wird. Dabei wird eine vom Erblasser bestimmte Person, der Testamentsvollstrecker, mit der Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses beauftragt. Diese Person hat die Pflicht, die im Testament festgelegten Anweisungen umzusetzen und den Nachlass zum Wohle der Erben zu verwalten.
Die Testamentsvollstreckung kann auf verschiedene Weise gestaltet sein. Sie kann entweder als Dauertestamentsvollstreckung erfolgen, die bis zur Erfüllung aller im Testament festgelegten Aufgaben bestehen bleibt, oder als Nachlassverwaltung, bei der der Testamentsvollstrecker den Nachlass nur für eine bestimmte Zeit verwaltet, um beispielsweise minderjährige Erben zu schützen.
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers umfassen die Ermittlung des Nachlassvermögens, die Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, die Verteilung des Nachlasses gemäß den testamentarischen Anweisungen sowie die Abwicklung von Streitigkeiten unter den Erben.
Die Testamentsvollstreckung bietet den Vorteil, dass der Nachlass professionell und unabhängig von persönlichen Interessen verwaltet wird. Dies kann dazu beitragen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes sicherzustellen.
Sorgen Sie rechtzeitig vor – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können und um Ihren Nachlass rechtssicher zu ordnen.
Die vorausschauende Regelung des eigenen Nachlasses sowie die rechtliche Vorsorge für unvorhersehbare Lebenslagen sind von essenzieller Bedeutung und unumgänglich. Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme existiert im Ernstfall kein umfassendes automatisches Vertretungsrecht durch Ehegatten oder nahe Angehörige. Das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht ist streng limitiert und greift ausschließlich kurzfristig im medizinischen Notfall. Ohne rechtsgültige Verfügungen und Vollmachten droht die Einsetzung eines staatlichen Betreuers und eine gesetzliche Erbfolge, die selten den tatsächlichen Wünschen entspricht.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung und rechtssicheren Formulierung Ihrer Vorsorgedokumente und letztwilligen Verfügungen:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (Ihr Vorteil: Maximale Sicherheit und Streitvermeidung): Die gesetzliche Erbfolge deckt sich nur in den seltensten Fällen mit den tatsächlichen Wünschen des Erblassers und führt oft zu unvorhergesehenen, konfliktgeladenen Erbengemeinschaften. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihres Einzeltestaments, gemeinschaftlichen Testaments (z. B. Berliner Testament) oder komplexer Erbverträge. Ihr konkreter Nutzen: Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Lebenswerk, sichern Ihren Partner oder Ihre Kinder wirtschaftlich exakt ab und schützen Ihre Familie vor langwierigen und teuren Erbstreitigkeiten. Zudem strukturieren wir den Nachlass strategisch so, dass steuerliche Freibeträge optimal ausgenutzt und unnötige Erbschaftssteuern vermieden werden.
Anordnung der Testamentsvollstreckung: Zur Absicherung Ihres Nachlasses, insbesondere bei minderjährigen Erben, komplexem Vermögen oder drohenden Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Wir formulieren die Aufgaben des Vollstreckers präzise und übernehmen diese Verantwortung auf Wunsch auch direkt für Sie.
General- und Vorsorgevollmacht: Wir entwerfen maßgeschneiderte Vollmachten, mit denen Sie Personen Ihres Vertrauens ermächtigen, im Ernstfall in Ihrem Namen in Vermögens-, Behörden- oder Gesundheitsangelegenheiten handlungsfähig zu bleiben. Damit vermeiden Sie ein langwieriges, fremdbestimmtes und kostenintensives gerichtliches Betreuungsverfahren.
Patientenverfügung: Legen Sie vorab verbindlich und medizinisch-präzise fest, welche medizinischen Maßnahmen, Behandlungen oder lebenserhaltenden Schritte Sie in bestimmten gesundheitlichen Krisensituationen wünschen oder explizit ablehnen. Dies entlastet Ihre Angehörigen in schweren Stunden von existenziellen Entscheidungen.
Der „Notfallkoffer“: Wir unterstützen Sie dabei, alle wichtigen Dokumente (Vollmachten, letztwillige Verfügungen, Patientenverfügungen, Bankunterlagen sowie digitale Zugänge und Passwörter) strukturiert, übersichtlich und jederzeit griffbereit an einem zentralen Ort zusammenzustellen. So können Ihre Angehörigen im medizinischen oder erbrechtlichen Ernstfall ohne Zeitverlust sofort handlungsfähig agieren.
Überlassen Sie die Zukunft Ihres Vermögens und Ihre persönliche Fürsorge nicht dem Zufall. Wir begleiten Sie mit juristischer Expertise und Empathie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Gesamtkonzepts.
Eine Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung, die Sie beim zuständigen Finanzamt abgeben müssen, wenn Sie eine Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft, Pflichtteil, Vermächtnis) gemacht haben. Die Notwendigkeit dieser Erklärung ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) vorgesehen und bildet die Basis für die Entscheidung des Erbschaftsteuerfinanzamtes, ob Sie als Bedachter Erbschaftsteuern auf Basis eines Erbschaftsteuerbescheides bezahlen müssen.
In dem Moment, in dem das Finanzamt vom Anfall einer Erbschaft Kenntnis erhält, die erbschaftsteuerrechtlich relevant sein könnte, schickt es den am Erbfall Beteiligten die Formulare für die Abgabe eine Erbschaftsteuererklärung zu. In einem solchen Fall sind dem Erbschaftsteuererfinanzamt lediglich die gesetzlichen und offensichtlichen Erben, beispielsweise Abkömmlinge und Ehegatten, bekannt. Wenn in einem Testament oder Erbvertrag andere bedacht wurden, sind diese der Steuerbehörde möglicherweise nicht bekannt.
Unser Rechtsanwalt empfiehlt unseren Mandanten umsichtig zu sein und sich aktiv beim Finanzamt um die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung zu kümmern, sodass es keine Schwierigkeiten mit dem Fiskus gibt. Im Übrigen ist nicht das Finanzamt des Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmers zuständig, sondern das letzte Finanzamt des Erblassers - das in Erbschaftsteuersachen tätig ist.
Umfassende rechtliche Beratung zahlt sich aus – sie schützt Ihr Vermögen und verhindert teure Fehltritte.
Herr Dr. Flegl unterstützt Sie mit tiefgreifendem Fachwissen und strategischem Weitblick, um Ihre Interessen im Erbfall optimal zu wahren. Durch eine professionelle Begleitung sichern Sie sich spürbare Vorteile und vermeiden rechtliche sowie finanzielle Risiken:
Vermeidung unnötiger Kosten: Wir prüfen, ob ein Erbschein überhaupt beantragt werden muss, oder ob beispielsweise ein Erbvertrag oder ein eröffnetes Testament ausreicht, um unnötige Notar- und Gerichtsgebühren zu sparen.
Durchsetzung von Ansprüchen: Wir holen das Maximum aus Ihrem Pflichtteil heraus, ermitteln den genauen Nachlasswert und stellen sicher, dass auch lebzeitige Schenkungen korrekt berücksichtigt werden.
Schutz vor privater Haftung: Im Erbfall droht oft die Gefahr, für die Schulden des Verstorbenen mit dem eigenen Privatvermögen einstehen zu müssen. Wir zeigen Ihnen rechtzeitig Wege auf, wie Sie die Erbschaft ausschlagen, die Annahme anfechten oder die Haftung wirksam auf den Nachlass beschränken (z. B. durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz).
Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten: Wir vertreten Ihre Interessen konsequent bei Erbengemeinschaften, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses oder im Streit um die Auslegung unklarer Testamente, um langwierige und teure Gerichtsprozesse möglichst zu vermeiden.
Dr. Jochen Flegl ist Ihr Fachanwalt für Erbrecht in unserer Anwaltskanzlei in Leonberg.
Durch Anklicken nachfolgender Links haben Sie die Möglichkeit, sich detailliert über verschiedene Themenfelder des Erbrechts zu informieren:
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